Kennzeichnung von Produkten

Die EU regelt klar, wie die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen zu kennzeichnen ist (Textilkennzeichnungsverordnung). 

Dieses Thema birgt im Textilsektor kaum Risiken. Da Textilien als Verbraucherprodukte dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegen, müssen Inverkehrbringer die Vorschriften verbindlich einhalten. Eine Pflicht zur Angabe der Herkunft oder zur Offenlegung der Produktionsstandorte gibt es jedoch nicht. Verbraucher sind daher weiterhin auf die freiwillige Transparenz der Unternehmen angewiesen.

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